Solaranlagen

Die Gemeinde Innerbraz gewährt gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.03.2007 Eigentümern für die Neuerrichtung, Erweiterung und den Kolletkorentausch (nach 10 Jahren) einer Solaranlage nach Maßgabe der geltenden Richtlinien des Landes Vorarlberg für Wohnobjekte mit Standort im Gemeindegebiet von Innerbraz über Antrag einen Kostenzuschuss.



Zuständig

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