Qualitätsverbesserung für Privatzimmer

Das Land Vorarlberg und die Gemeinden als Träger von Privatrechten gewähren nach Maßgabe der geltenden Richtlinien Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich der Privatzimmervermietung. Dabei besteht das Ziel darin, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Privatzimmervermieter zu stärken.

Förderungswerber können Privatpersonen sein, die mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes Privatzimmer im Umfang von nicht mehr als 10 Betten an ständig wechselnde Gäste vermieten, sofern die Privatzimmer zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre über den Zimmernachweis der örtlichen Tourismusorganisation zur Vermietung angeboten worden sind.

Die Förderung erfolgt in Form von einmaligen Zuschüssen. Hinsichtlich der förderbaren Investitionen, das Ausmaß der Förderung, die Förderungsabwicklung (Antragstellung), die Förderungszusage, die Auszahlung der Förderung, die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der ausbezahlten Förderungsmittel bzw. eventuell Strafsanktionen bei Förderungsmissbrauch, verweisen wir auf die unten anhängigen Dokumente.


Zuständig

Formulare