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Mit 1. Juli 2026 treten österreichweit neue gesetzliche Bestimmungen für die Hundehaltung in Kraft. Ziel der Novelle des Tierschutzgesetzes ist es, künftige Hundehalterinnen und Hundehalter besser auf die verantwortungsvolle Haltung eines Hundes vorzubereiten und das sichere Zusammenleben von Mensch und Tier zu fördern.
Was ändert sich?
Wer ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund übernimmt, muss vor der Anschaffung einen verpflichtenden Sachkundenachweis absolvieren. Dieser umfasst einen vierstündigen Theoriekurs, in dem grundlegende Kenntnisse zur artgerechten Hundehaltung, zum Verhalten von Hunden sowie zu den Pflichten als Hundehalter vermittelt werden.
Zusätzlich ist innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund zu absolvieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Hund mindestens sechs Monate alt ist.
Wen betrifft die neue Regelung?
Die neuen Vorgaben gelten für Personen, die ab dem 1. Juli 2026 einen Hund neu übernehmen. Für bereits vor diesem Stichtag gehaltene Hunde besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, den neuen Sachkundenachweis nachzuholen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Gesetz und zu Kursanbietern finden Sie auf der Homepage vom Land Vorarlberg.
Wir bitten alle zukünftigen Hundehalterinnen und Hundehalter, sich rechtzeitig über die neuen Bestimmungen zu informieren und den verpflichtenden Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Hundes einzuplanen.