Friedhofsverwaltung

Der Friedhof Innerbraz ist zum Teil Eigentum der Gemeinde Innerbraz und der Stadt Bludenz (Parzelle Außerbraz) sowie der röm. kath. Pfarrkirche St. Nikolaus. Der Friedhof bildet jedoch eine geschlossene Einheit und die Verwaltung obliegt der Gemeinde Innerbraz.

Als Grabstätten sind vorgesehen:

  • Reihengräber
  • Sondergräber
  • Urnengräber

Das Benützungsrecht wurde für alle Grabtypen mit jeweils 15 Jahren festgelegt und kann verlängert werden.

Bei einem Todesfall ist die Gemeinde Innerbraz rechtzeitig zu verständigen, damit diese die notwendigen Maßnahmen durchführen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Friedhofsordnung.

Friedhofsordnung der Gemeinde Innerbraz (0.48 MB)

Zuständig