Ausweise beantragen

Reisedokumente

Seit 30. März 2009 werden in Österreich bei der Ausstellung eines Reisepasses auch die Fingerabdrücke des Antragstellers mit einem Scanner erfasst. Die Fingerabdrücke werden direkt bei der Antragstellung im Gemeindeamt digital erfasst und auf dem integrierten Mikrochip im Reisepass gespeichert. Dadurch soll eine noch höhere Fälschungssicherheit gewährleistet werden.

Reisepass

Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen wir für Erwachsene:

  • ein gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate) - mit entsprechendem Datumsvermerk
  • alter Pass (max. 5 Jahre abgelaufen)
  • Geburtsurkunde
  • € 75,90 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag
  • Expresspass (3 Werktage): € 100,00 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag
  • Expresspass (1 Werktag): € 220,00 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag
  • wenn verheiratet, dann eine Heiratsurkunde
  • wenn der Pass mehr als 5 Jahre abgelaufen ist, benötigen wir zusätzlich zu allen oben genannten Unterlagen noch einen Staatsbürgerschaftsnachweis

Für die Beantragung eines neuen Kinderpasses werden folgende Unterlagen benötigt:

  • wenn vorhanden, den alten Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Obsorgebescheid (wenn vorhanden)
  • Reisepass der Eltern
  • ein gültiges Passfoto (nicht älter als 6 Monate) - mit entsprechendem Datumsvermerk
  • € 30,00 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag
  • Expresspass (3 Werktage): € 45,00 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag
  • Expresspass (1 Werktag): € 165,00 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag

Jedes Kind braucht für Reisen außerhalb von Österreich einen gültigen Reisepass. Für Kinder unter 12 Jahren ist kein Fingerprint erforderlich. Die erstmalige Ausstellung von Reisedokumenten, die innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgen, ist gebührenfrei. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokumentes bereits 5 Jahre.

Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch Babys) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis der/s Antragstellers/in muss nachgewiesen werden.

Gültigkeitsdauer von Reisepässen und Personalausweisen für minderjährige Kinder

  • Bis zum 2. Geburtstag für zwei Jahre gültig
  • Ab dem 2. Geburtstag für fünf Jahre gültig
  • Ab dem 12. Geburtstag für zehn Jahre gültig

Bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahren) muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die gesetzliche Vertretungsbefugnis muss durch einen Obsorgebescheid nachgewiesen werden.

Mündige Minderjährige (14 - 18 Jahre) können den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses selbst stellen, sofern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Diese Zustimmung muss persönlich auf dem Gemeindeamt erfolgen. Der gesetzliche Vertreter muss sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises benötigen wir dieselben Unterlagen wie für einen Passantrag:

  • Erwachsene € 61,50 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag
  • Kinder bis 16 Jahre € 26,30 + € 2,10 Verwaltungskostenbeitrag

Zuständig