Wohnungswesen

Wohnungssuche, Wohnungsbewerbung

Wie komme ich zu einer Wohnung im gemeinnützigen Wohnbau?

Der erste Schritt ist die Wohnungsbewerbung bei der Gemeinde in der Sie wohnen. Der dafür notwendige Antrag ist in ihrer Wohnsitzgemeinde erhältlich oder auch unter Downloads abrufbar.

Da die Gemeinde Ihren Antrag prüfen muss, ist es notwendig, dem Antrag einige Unterlagen, wie z. B. sämtliche Einkommensnachweise (Lohn bzw. Gehaltszettel, AMS-Bescheid, Pensionsbescheid, Krankengeld, Wohnbeihilfe, Mindestsicherung, Alimente/Unterhalt, Kinderbetreuungsgeld), der Mietvertrag etc., beizulegen.

Aufgrund dieser Unterlagen bewertet die Gemeinde ihre aktuelle Wohn- und Lebenssituation. Anhand der landesweit gültigen Vergaberichtlinien werden dann Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die Sie erhalten haben, ermöglicht der Gemeinde eine Dringlichkeitsreihung. Diese Reihung bildet die Grundlage für die Vergabe von freiwerdenden bzw. neu zu vergebenden, gemeinnützigen Wohnungen durch die Gemeinde.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist die sogenannte Förderungswürdigkeit, die die Gemeinde zu prüfen hat. Das bedeutet:

  • dass Sie kein Wohnungs- bzw. Hauseigentum (auch im Ausland) besitzen
  • dass Ihr Haushaltseinkommen (netto/Monat inkl. 13. und 14. Gehalt) die Obergrenze nicht überschreiten darf (eine Person max. € 2.380,00; zwei Personen max. € 4.200,00; drei und mehr Personen max. € 4.900,00)
  • dass Sie einen legalen Aufenthalt in Österreich haben, der Ihnen einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht
  • dass Sie nicht mehr als € 80.000,00 Vermögen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder in der Broschüre „Wohnungsvergaberichtlinie 2021“ der Vorarlberger Landesregierung.

Antragsformular

Wohnungsvergaberichtlinie

Information nach Artikel 14 DSGVO

Zuständig