E-Bike-Förderung

Die Gemeinde Innerbraz gewährt allen Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Innerbraz gemäß dem Beschluss des Gemeindevorstandes vom 04.07.2011 zur Anschaffung eines neuwertigen Elektrofahrrades, eines Elektroscooters oder eines Elektromopeds über Antrag einen entsprechenden Zuschuss.



Zuständig

Formulare