Reisedokumente
Österreich gibt – wie alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft – einen bordeauxroten Reisepass gemäß den Mindestsicherheitsstandards der EU aus. Er hat grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (außer bei Kindern unter zwölf Jahren) und kann nicht verlängert werden.
Seit dem 16. Juni 2006 werden biometrische Pässe (sogenannte „Sicherheitspässe“) ausgegeben, die mit einem Chip versehen sind. Es kommt nun zu einer weiteren technischen Sicherheitsleistung, da mit 30. März 2009 in Österreich der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck eingeführt wurde. Der neue Sicherheitspass wird mit einem Chip ausgestattet, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen die Fingerabdrücke gespeichert werden.
Kindermiteintragungen sind nicht mehr möglich, bestehende Kindermiteintragungen sind noch bis einschließlich 14.6.2012 gültig. Der Pass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch bis zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit.
Für die Ausstellung eines Sicherheitspasses wird ein Passbild benötigt, das bestimmte Kriterien erfüllen muss. Der gewöhnliche Reisepass kostet derzeit 75,90 Euro. Die Antragstellung erfolgt entweder bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft.
Der neue Reisepass wird zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei gefertigt und per Rückscheinbrief innerhalb von fünf bis sieben Tagen zugestellt.
In Österreich ist der Besitz eines Reisepasses nicht vorgeschrieben. Ein Nichtmitführen im Ausland ist jedoch auch nach österreichischem Recht strafbar. Das gilt auch für die Schengen-Staaten, in denen beim Grenzübertritt üblicherweise der Reisepass nicht kontrolliert wird. In den meisten europäischen Staaten kann allerdings statt des Reisepasses auch ein Personalausweis mitgeführt werden.


