Pflegegeld
Bundespflegegeld
Personen die eine eigene Pension beziehen stellen den Antrag auf Pflegegeld bei der jeweiligen Pensionsversicherungsstelle.
PVA der Angestellten
PVA der Arbeiter
SV des österreichischen Bergbaues
SVA der Bauern
SVA der gewerblichen Wirtschaft
VA der österreichischen Bundesbahnen
Notwendige Unterlagen:
Bestätigung des Arztes auf Formular, Befunde
Stufe 1 EUR 154,20 61 bis 85 Stunden
Stufe 2 EUR 284,30 86 bis 120 Stunden
Stufe 3 EUR 442,90 121 bis 160 Stunden
Stufe 4 EUR 664,30 mehr als 160 Stunden
Stufe 5 EUR 902,30 mehr als 180 Stunden*
Stufe 6 EUR 1.260 mehr als 180 Stunden*
Stufe 7 EUR 1.655,80 mehr als 180 Stunden*
*für die Stufen 5 bis 7 muss - neben dem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden - noch zusätzlich das Erfordernis einer besonders qualifizierten Pflege vorliegen.
Ende des Landespflegegeldes
Mit in Kraft treten des Pflegegeldreformgesetzes 2012 zum 1.1.2012 ist das Pflegegeldwesen zur Gänze auf den Bund übergegangen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es somit nur noch ein Bundespflegegeld. Bis dahin gewährtes Landespflegegeld ist kraft Gesetz zu Bundespflegegeld geworden und wird nur noch von Bundesstellen vollzogen.
Für den Großteil der auf Gewährung von Pflegegeld anspruchsberechtigten Personen ist zuständig:
Pensionsversicherungsanstalt
Landesstelle Vorarlberg
Zollgasse 6
6850 Dornbirn
Bei Gemeinde- oder Landesbeamtin im Ruhestand (einschließlich Lehrer):
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Montfortstraße 11
6900 Bregenz




